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Zum 01.Mai.2023 wurde das aktuelle BAFA-Förderprogramm überarbeitet.
In dem Modul 1 (welches die Förderung von Drucklufterzeugung beinhaltet) bleiben die Fördervorraussetzungen unberührt. Eine wesentliche Änderung allerdings beinhaltet, dass seit dem 01.Mai.2023 ein Förderzuschuss von bis zu 50% für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen möglich ist.
Für dieses Modul gilt pro Vorhaben ein maximaler Förderbetrag von 200.000 €
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